AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bach 3D Messtechnik GmbH
Stand: Januar 2023
1. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der
vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigung des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht
Vertragsinhalt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. An Kalkulationen, Messprogrammen, techn. Konzepten sowie
Schulungsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie
dürfen Dritten, ohne unsere schriftliche Genehmigung, nicht zugänglich gemacht
werden.
4. Bei Einsätzen vor Ort, sind unsere Mitarbeiter vom Besteller über bestehende
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, soweit diese für unser Personal von
Bedeutung sind, zu unterrichten.
5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Angebotspreisen sowie
Kostensätzen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten
enthaltenen Preise 1 Monat ab Datum des Angebotes gebunden.
7. Die Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz, falls nicht anders vereinbart.
8. Sämtliche Aufträge werden nach Zeitaufwand unseres Personals für
Arbeitsleistung, Fahrt sowie nicht selbst verschuldeter Wartezeiten nach unseren
jeweils gültigen Kostensätzen abgerechnet, soweit nicht ausdrücklich anderes z. B.
ein Pauschalpreis lt. Angebot vereinbart ist.
9. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des
Zahlungseinganges bei uns.
10. Der Abzug von Skonto sowie Ratenzahlung, bedarf besonderer schriftlicher
Vereinbarung.
11. Gerät der Verkäufer in Verzug, so sind wir berechtigt, die uns dadurch
entstandenen Kosten sowie von diesem Zeitpunkt an Zinsen mit 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§247 BGB) zu verlangen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.
13. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der
Käufer berechtigt, Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
14. Die Mangelanzeige ist unverzüglich nach Kenntnis eines Mangels, schriftlich an
uns abzugeben.
15. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.
16. Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz mittelbarer
und Folgeschäden gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 100% des beauftragten Projektes beschränkt,
jedoch nicht höher als 3.000.0000 Euro bei Sach- und Personenschäden.
Vermögenschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
17. Berechnungsgrundlage für Rechnungen sind die jeweiligen Angebote. Bei
Beauftragung ohne Angebot, die aktuelle Preisliste.
18. Samstags wird ein Zuschlag von 50%, Sonn- und Feiertags 100% auf die
Arbeitszeit berechnet.
19. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle
zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.
20. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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